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Unsere vier wesentlichen Tätigkeitsbereiche:


Baurecht

Einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Kloss stellt von Anbeginn an das gesamte private Baurecht dar, wobei sich die Tätigkeit sowohl auf die Beratung von Baufirmen erstreckt, als auch die Vertretung der Interessen von Bauherren im Zusammenhang mit der Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern.

In diesem Zusammenhang stellt sowohl die Ausarbeitung von mandanten-spezifischen Bauverträgen (nach BGB und VOB), Nachunternehmerverträgen und von Baubetreuungs- und Bauträgerverträgen einen wichtigen Schwerpunkt der Tätigkeit dar, als auch die Durchsetzung von Werklohnforderungen einerseits oder die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mangelbeseitigungsansprüchen andererseits.

Die Zusammenarbeit mit renommierten Bausachverständigen ist hierbei ebenso hilfreich wie die engen Kontakte zu eingesessenen Architekten.

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Gesellschaftsrecht


Auch das gesamte Gesellschaftsrecht stellt von Anfang an einen der Schwerpunkte der Beratungspraxis der Anwaltskanzlei Kloss dar, insbesondere im Bereich der GmbH, der AG und der Personengesellschaften. Hierbei erfolgt die Beratung bereits von Anfang an, also bereits bei der Auswahl und der Gründung der geeigneten Gesellschaften, bei der Konzeption und rechtlichen Ausgestaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen, wie auch bei der Ausarbeitung von Verträgen mit den Organen der jeweiligen Gesellschaft, beispielsweise von Geschäftsführer-verträgen. Die Gestaltung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen ist hierbei ebenso Bestandteil des Tätigkeitsbereiches, wie auch die Vorbereitung von Unternehmens- und Gesellschaftanteilskaufverträgen.

Einen wichtigen Schwerpunkt stellt hierbei auch die Beratung bei internationalen Unternehmensgründungen dar, insbesondere bei der Englischen Limted und der Schweizer AG. Hierbei werden auch die engen und langjährigen Kontakte zu den Kooperationsbüros in England (London), Italien (Mailand) und der Schweiz (Zürich) genutzt.

Die umfassende rechtliche Beratungstätigkeit wird zudem ergänzt durch die enge Kooperation mit Steuerbüros und Wirtschaftsprüfern.

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Handelsrecht
Im Bereich des Handelsrechts vertritt und berät die Kanzlei sowohl nationale, als auch internationale Handelsfirmen und Kaufleute in dem gesamten Bereich des Handelsrechts, insbesondere bei nationalen und internationalen Warenlieferungsverträgen. Daneben wird eine umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Handelsvertreterrechtes geboten einschließlich der Durchsetzung von Ausgleichsanprüchen. Auch hierbei werden - bei internationalem Bezug - im Bedarfsfall frühzeitig die Kooperationspartner in England, Italien und der Schweiz eingebunden.

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Zivil- und Vertragsrecht

Unabhängig von den bereits dargestellten Spezialgebieten Baurecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht erstreckt sich die Tätigkeit der Anwaltskanzlei Kloss auf den gesamten Bereich des Zivil- und Vertragsrechtes, sei es bei der Abfassung mandantenspezifischer vertraglicher Formulierungen oder der Durchsetzung von Forderungen.

Dies beinhaltet insbesondere auch die Tätigkeit im Bereich des Mietrechtes, sowohl in dem Bereich des Gewerbemietrechtes, als auch im Bereich des Wohnraummietrechtes.

Daneben wird auch eine kompetente und umfassende Beratung im Bereich des Vereinsrechtes und des Jagdrechtes angeboten.

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